Traubenalkohol, auch bekannt als Ethanol aus Trauben, wird durch die Fermentation von Traubenzucker durch Hefe hergestellt, wobei Glukose und Fruktose in Ethanol und Kohlendioxid umgewandelt werden. Er ist die Grundkomponente von Wein, Brandy, Grappa und anderen Traubenspirituosen und wird auch in Lebensmittelaromen, Essigen (vor vollständiger Essigsäureumwandlung), Kochweinen und als Lösungsmittel in lebensmittelgerechten Extrakten verwendet. Sein Vorkommen in Lebensmitteln reicht von Spuren in Aromastoffen bis hin zu erheblichen Konzentrationen in alkoholischen Getränken.
Traubenalkohol stammt vollständig aus dem Pflanzenreich – speziell von Vitis vinifera (der gemeinen Weinrebe) und verwandten Arten. Der Fermentationsprozess wird durch natürlich vorkommende oder zugesetzte Hefe (Saccharomyces cerevisiae), einen mikrobiellen Organismus, ermöglicht, aber der Alkohol selbst ist ein Stoffwechselnebenprodukt pflanzlicher Zucker. Im reinen Traubenalkohol selbst ist keine tierische Komponente enthalten, obwohl Schönungsmittel, die in der Weinherstellung verwendet werden, tierische Substanzen in den weiteren Produktionsprozess einbringen können.
Alle vier großen sunnitischen Rechtsschulen des Islam – Hanafi, Maliki, Shafi'i und Hanbali – klassifizieren Traubenalkohol (Khamr) einhellig als haram und najis (rituell unrein). Der Koran weist Muslime ausdrücklich an, Khamr zu meiden (Al-Ma'idah 5:90-91), und dieses Verbot gilt als eines der kategorischsten im islamischen Recht. Die Hanafi-Schule unterscheidet weiterhin, dass alkoholhaltige Getränke aus Trauben einzigartig und absolut verboten sind, selbst in Spurenmengen, im Gegensatz zu anderen Rauschmitteln, die nur in berauschenden Mengen verboten sind.
Zeitgenössische Erwägungen umfassen das Prinzip der Istihalah (vollständige Umwandlung), das Traubenweinessig nach vollständiger Umwandlung in Essigsäure erlaubt, und die anhaltende Debatte über alkoholbasierte Lebensmittelaromen. Die Kernregelung zu Traubenalkohol als Getränk oder primärer Lebensmittelzutat bleibt jedoch über alle Rechtsschulen hinweg unbestritten. Kochen hebt das Verbot nicht auf, da wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass erhebliches Ethanol nach dem Erhitzen bestehen bleiben kann. Jedes Produkt, bei dem Traubenalkohol eine wesentliche Zutat ist, sollte von Muslimen, die halal-Ernährungsvorschriften befolgen, gemieden werden.